Wenn es bei Ihnen zu einem Brand kommen sollte.....
Alarmieren Sie zuerst unbedingt die Feuerwehr über den Notruf 112 ! (110 geht auch, das ist der Polizeinotruf)
Starten Sie dann, ohne sich selber dabei in Gefahr zu bringen, eigene Löschversuche
!
Für den Notruf sind folgende Angaben wichtig:
Beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses schließen Sie alle Fenster und Türen , nehmen die Schlüssel mit und informieren die Nachbarn !
Machen Sie die Feuerwehr und Rettungskräfte auf sich aufmerksam.
Sie können das Haus nicht mehr verlassen?
Starker Rauch oder das Feuer selber hindern Sie am Verlassen der Wohnung/des Hauses?
Sinnvolle Hilfsmittel:
Täglich werden Menschen bei Bränden verletzt oder getötet. Die größte Gefahr geht dabei vom Rauch aus, denn er verteilt sich geräuschlos und schnell. Dabei ist er oft hochgiftig und kann innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen. Ein einziger Atemzug kann bereits zu einer schweren Rauchvergiftung führen.
Wenn es brennt, bleiben Ihnen oft nur wenige Minuten um:
Rauchmelder können Ihnen helfen, die Gefahr früher zu erkennen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie schlafen. Der Alarmton weckt Sie oder macht Sie auf Brände im Haus aufmerksam.
Welche Räume müssen ausgestattet werden?
Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, sind mit Rauchmeldern auszustatten.
Wer ist für die Ausstattung zuständig?
Für die Erstausstattung sind die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft und
den ordnungsgemäßen Gebrauch, wie zum Beispiel den Batteriewechsel, müssen die Mieterinnen und Mieter gewährleisten.
Die Rauchmelder sind grundsätzlich in der Mitte des Raumes und an höchster Stelle anzubringen. Die Befestigung erfolgt durch Schrauben oder doppelseitige Klebestreifen. Die Rauchmelder dürfen nicht durch Tücher oder Poster abgedeckt, nicht übermalt oder in Raumnischen aufgehängt werden. Sie sind so aufzuhängen, dass der Brandrauch sie ungehindert erreichen kann. In der Regel reicht ein Rauchmelder pro Raum.
Je nach Beschaffenheit des Raumes sind weitere Melder erforderlich:
Beachten Sie bitte auch die Informationen und Bedienungsanleitungen auf den Verpackungen der Rauchmelder.
Schon die einfachsten Rauchmelder aus dem Einzelhandel erfüllen ihren Zweck und entsprechen der DIN EN 14604. Achten Sie hier auf das CE-Kennzeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe "EN 14604" auf der Verpackung. Die Rauchmelder werden mit 9 Volt-Blockbatterien betrieben. Hochwertigere Rauchmelder sind mit einem "Q" gekennzeichnet und von unabhängigen Instituten getestet worden. Sie halten länger, sind stabiler, erzeugen weniger Fehlalarme und haben eine fest eingebaute Batterie, die mindestens zehn Jahre hält.
Darüber hinaus gibt es funkvernetzte Rauchmelder. Diese müssen zusätzlich die VdS-Richtlinie 3515 erfüllen. Bei dieser Variante geben alle vernetzten Rauchmelder einen entsprechenden Alarm, sobald Rauch festgestellt wird oder die Batterie gewechselt werden muss. Die Anwendung eines funkvernetzten Rauchmeldersystems sollte sich jeweils auf eine Wohnung beschränken.
Wenn Sie ein funkvernetztes Rauchmeldersystem auf mehrere Wohnungen verteilen möchten, sollten Sie die Rauchmelder an eine zentrale Anzeigeeinheit anbinden. Hiermit haben Sie sofort im Blick, in welcher Wohnung ein Rauchmelder den Rauch festgestellt hat oder ob zum Beispiel nur die Batterie gewechselt werden muss. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der VdS-Richtlinie 3431 und der DIN VDE V 0826-1 vom Juni 2005 (Gefahrenwarnanlagen). Ebenso empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einer Fachfirma.
Anstatt Rauchmelder mit Batterien zu installieren, können Sie die Rauchmelder auch an eine permanente Stromversorgung anschließen. Auch hierfür sollten Sie sich durch eine Fachfirma beraten lassen.
Haben Sie das Bedürfnis auch Ihre Küche oder andere Räume, in denen häufig Staub, Qualm oder Wasserdampf entstehen, brandschutztechnisch zu überwachen? Hier raten wir von Rauchmeldern ab, da es durch die im regulären Betrieb auftretenden Stoffe häufig zu Fehlauslösungen kommt. Hier empfiehlt sich der Einsatz von Wärmemeldern nach DIN EN 54-5 oder Flammenmeldern nach DIN EN 54-10 beziehungsweise Kombinationsmeldern.
Rauchmelder sind in Rheinland-Pfalz Pflicht in allen Wohnungen. Regelungen sind in §44 der Landesbauordnung Rlp
nachzulesen.
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